Ihre Musikschule in Dresden

Gebührenordnung der Musikschule (gültig ab 01.09.2023)

Ausbildungsart Dauer Unterrichtseinheit Gebühr: monatlich Gebühr: pro Stunde
einmalige Anmeldegebühr von 10,00 € pro Schüler*in      
Musikalische Früherziehung 30 min 25,00 € (26,50 € ab 01.09.2024) -
Musikalische Früherziehung 45 min 31,00 € (33,00 € ab 01.09.2024) -
Tanzunterricht (ab 4-6 Jahre und 7-10 Jahre) 45 min 31,00 € (33,00 € ab 01.09.2024) -
Tanzunterricht/Ballett (ab 10-15 Jahre) 60 min 43,00 € (46,00 € ab 01.09.2024) -
Einzelunterricht Instrumentalkurs
(Kinder, Jugendliche)
30 min 68,00 € (72,00 € ab 01.09.2024) -
Einzelunterricht Instrumentalkurs
(Kinder, Jugendliche)
45 min 90,00 € (95,50 € ab 01.09.2024) -
Gruppenunterricht
2 Schüler*innen
(Kinder, Jugendliche)
45 min 61,00 € (65,00 € ab 01.09.2024) -
Gruppenunterricht
3 Schüler*innen
(Kinder, Jugendliche)
45 min 55,00 € (58,50 € ab 01.09.2024) -
Prepaidkarte
Kinder
30 min - 26,90 €
Prepaidkarte
Kinder
45 min - 35,00 €
Prepaidkarte
Kinder Gruppenunterricht
2 Schüler*innen
45 min - 25,70 € pro Schüler*in
Prepaidkarte
Kinder Gruppenunterricht
3 Schüler*innen
45 min - 21,50 € pro Schüler*in
Prepaidkarte
Erwachsene
30 min - 29,20 €
Prepaidkarte
Erwachsene
45 min - 37,30 €
Prepaidkarte
Erwachsene
auf Anfrage
60 min - 49,00 €
Prepaidkarte
Erwachsene
Gruppenunterricht
2 Teilnehmer*innen
45 min - 28,00 € pro Teilnehmer*in
Prepaidkarte
Erwachsene
Gruppenunterricht
3 Teilnehmer*innen
45 min - 23,50 € pro Teilnehmer*in
Prepaidkarte
Musiktheorie
Einzelunterricht
45 min - 35,00 €
Prepaidkarte
Musiktheorie
2 Teilnehmer*innen
45 min - 25,70 €
Prepaidkarte
Musiktheorie
3Teilnehmer*innen
45 min - 21,50 €
Karussellunterricht
2-4 Kinder
45 min 82,00 € pro Komplex und Kind -
Earmasterzugang
(Musiktheorie Lernprogramm)
  3,00 € (für Schüler*innen
mit unbefristetem Unterrichtsvertrag
kostenfrei lt. AGB)
-

Beitragsordnung des Vereins (gültig ab 01.01.2023)

1. Jahresbeitrag für Mitglieder des Vereins, die keine besondere Leistung in Anspruch nehmen. 35,00 €
2. Jahresbeitrag für Mitglieder des Vereins, die eine besondere Leistung in Anspruch nehmen (in Zusammenhang mit einem unbefristeten Unterrichtsvertrag lt. AGB).
Wenn mehrere besondere Leistungen (z.B. mehrere Ensembles) in Anspruch genommen werden, gilt der Beitrag siehe 3.
40,00 €
3. Jahresbeitrag für Mitglieder des Vereins, die eine oder mehrere besondere Leistung(en) in Anspruch nehmen. 100,00 €
4. Jahresbeitrag für Fördermitglieder des Vereins. 260,00 €
5. Aufnahmegebühr (entfällt bei vorhandenem unbefristeten Unterrichtsvertrag lt. AGB). 10,00 €

Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt keine Beitragserstattung. Der Jahresbeitrag ist nicht aufteilbar.
Finanzielle Sondervereinbarungen sind im Einzelfall möglich. Ratenzahlung kann auf Antrag gewährt werden. Ermäßigungen können in sozialen Härtefällen beantragt werden.

Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

Die Gebühr wird bis zum 15. März des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. Die Beitragsentrichtung erfolgt per SEPA-Lastschrift.  Einzuziehende Beträge bzw. deren Änderungen werden bis mindestens 5 Tage vor Einzug vertraglich festgelegt.