Gebührenordnung des Freien Musikvereins Paukenschlag e. V.gültig ab 01.03.2011 | Ausbildungsart | wöchentliche Stundenzahl | monatliche Gebühr |
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| Musikalische Früherziehung | 45 min. | 25,00 € | | Tanzunterricht | 60 min. | 25,00 € | | Tanz als Zweitfach | 60 min. | 20,00 € | | Gruppenunterricht 2 Schüler | 45 min. | 42,00 € | | Sind Gruppen im Einzelfall mit 3 Schülern besetzt, reduziert sich die monatliche Gebühr. | | Gruppenunterricht 3 Schüler | 45 min. | 37,50 € | | Einzelunterricht | 45 min. | 67,50 € | | Einzelunterricht | 30 min. | 47,50 € |
Einmalige Anmeldegebühr: 6,00 € Zusätzliches Angebot bei Einzelunterricht: Ab 2. Unterrichtsjahr Zusammenspiel 14-tägig 45 Minuten, wenn eine Vereinsmitgliedschaft beim Musikverein besteht. Die gesetzlichen Feiertage und Schulferien in Sachsen sind in der Monatsgebühr eingeschlossen. Die Gebührenordnung gilt im Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fälligkeiten der Unterrichtsgebühren Die Gebühr wird bis zum 10. des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Die Gebührenentrichtung erfolgt per Lastschrift oder Überweisung auf das Konto des Musikvereins. Deutsche Kreditbank AG BLZ 120 300 00 Konto Nr. 100 729 2921 Ermäßigungen Ermäßigungen bis zu 10 % können in sozialen Härtefällen beantragt werden. Sind mehrere Familienmitglieder Schüler des Vereins, werden ab 2. Familienmitglied 10 % Ermäßigung gewährt. Wenn für das erste Familienmitglied eine soziale Ermäßigung gewährt wird, werden die Familienermäßigungen von der vollen Gebühr berechnet. Eine Ermäßigung in Höhe von 10% wird für ein zweites Unterrichtsfach gewährt (bei Vertrag lt. dieser Gebührenordnung). Die Zweitfachermäßigung kann nicht zusätzlich zu anderen Ermäßigungen gewährt werden. Beitragsordnung des Vereins (Beschluss vom 10.03.2008)| Jahresbeitrag für Mitglieder des Vereins, die keine besondere Leistung in Anspruch nehmen: | 35,00 € | Jahresbeitrag für Mitglieder des Vereins, die eine besondere Leistung in Anspruch nehmen und einen Unterrichtsvertrag mit dem Verein abgeschlossen haben: | 35,00 € | | Jahresbeitrag für Mitglieder des Vereins, die eine besondere Leistung in Anspruch nehmen: | 50,00 € | | Jahresbeitrag für Fördermitglieder des Vereins: | 260,00 € |
Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages Die Gebühr wird bis zum 30.Juni des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. Die Beitragsentrichtung erfolgt per Lastschrift oder Überweisung auf das Konto des Musikvereins. Deutsche Kreditbank AG BLZ 120 300 00 Konto Nr. 100 729 2921 |